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Meine Fresse,
jetz hab ich wegen der Online-Anzeige, weil sich gar nichts tat, mal hinter telefoniert.
Polizeidirektion Mitte hat´s weitergeben(aber erstmal ne Woche liegen lassen
) an die Polizeidirektion Süd. Die haben entschieden das es die Sache vom Ordnungsamt ist! Ging heute mit der Post raus. Der Beamte meinte es könnte dann so Montag den 05.11.12 beim Ordnungsamt sein und dann könnte sich der Sachbearbeiter nächste Woche mal melden.
Ohne weiteren Kommentar
Grüße Uwe
Ps:Ach ja, den Dezernat 6 muss ich ja auch ne Erinnerungsmail schicken
mach ich gleich!!!!!!!!!
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Hi Uwe.
The never ending Story?
ich drück die Daumen ,,,
Ick hab allet....
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(01.11.2012, 12:16)Uchemnitz schrieb: Der Beamte meinte es könnte dann so Montag den 05.11.12 beim Ordnungsamt sein und dann könnte sich der Sachbearbeiter nächste Woche mal melden.
Hatt er aber nicht!
Der Weile ist der Beamer jetzt wieder jede Woche am FR. und Sa. an!
Ich hab raus bekommen das es noch keinen Entscheid über den nachträglichen Bauantrag gibt, nur scheint das unsere lieben Stadtobersten vom Dezernat 6 nicht zu jucken.
Ich beschwere mich jeder Woche das diese fortgesetzt Ordnungwidrigkeit zu unterbinden ist.....tut...tut...tut kein Anschluss unter dieser Nummer
Die Pulverei sagt gleich das ginge sie nichts mehr an das wäre jetzt Sache des Ordnungsamtes.
Ich komm mir vor wie in einer Irrenanstalt
Grüße Uwe
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14.12.2012, 11:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2012, 11:16 von Uchemnitz.)
SOOOOOOOOOO,
mal was neues:
Im Rahmen des nachgeschobenen Bauantrages hat die unteren Naturschutzbehörde ein Verstoß gegen § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes
festgestellt und festgelegt das aus diesem Grund der Betrieb des Beamers
einzustellen ist.
Das ist jetzt amtlich!
Das doofe ist, das das Schreiben schon Ende Nov. an den Betreiber gegangen sein soll, letzten Freitag der Beamer mit kleineren Winkel zum Horizont aber an war.
Da hab ich gleich den Sachbearbeiter von der unteren
Naturschutzbehörde im Umweltamt angerufen und der meinte nur er wüßte auch nicht wer dann das Verbot durchsetzen müsste
Ich denk da kommt noch viel Spaß auf mich zu bis ich das Ding komplett gekillt habe
Grüße Uwe
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Setzt in der Regel nicht das Ordnungsamt solche Bestimmungen durch?
Gruß & cs
Andreas
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(14.12.2012, 11:09)Uchemnitz schrieb: Da hab ich gleich den Sachbearbeiter von der unteren
Naturschutzbehörde im Umweltamt angerufen und der meinte nur er wüßte auch nicht wer dann das Verbot durchsetzen müsste
Das sollte der schlaue Staatsbeamte wissen, daß die Exekutive in unseren Staat für das Umsetzen der Gesetze in der Praxis zuständig ist.
Sprich jetzt kann man eine Anzeige bei der Polizei stellen, die das wiederrum zur Staatsanwaltschaft gibt und die entscheidet wie es weitergeht.
Oder das Ordnungsamt tut dies selbst. Liegt keine Straftat vor fällt es eh auf das Ordungsamt zurück, die dann die Geldstrafen eintreiben. Wenn dem nicht nachgekommen wird trotz mehrmaliger Aufforderungen, landet es irgendwann doch bei der Staatsanwaltschaft, denn dann wird aus einer Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat.
Das dauert ... aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich langsam .. aber dafür konsequent
cs
Ingo
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Hallo Leute,
nachdem zwischen Weihnachten und Silvester der Betreiber, den Beamer, im flachen Winkel zum Horizont trotzdem weiter betrieben hat, bin ich den zuständigen Sachbearbeiter der Naturschutzbehörde nochmal auf die Mütze gestiegen.
So in Richtung: "Zeit das sich die Exekutive mit dem Verstoß befasst" und "Ich hoffe Sie haben Erfolg und die Anordnung der Stadt Chemnitz und deren Integrität kann hergestellt werden"
Geantwortet hat er nicht
, aber
Ruhe ist, seit Jahresanfang.
Mal sehen wie lange
Grüße aus Chemnitz
Uwe
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16.01.2013, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2013, 10:17 von klingonio.)
na da bin ich ja auch mal gespannt....
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Hi,
Und schon isses wieder vorbei
der Beamer hat seit 18.01.13 den Betrieb wieder aufgenommen und der Winkel zum Horizont wird wieder größer
Der Sachbearbeiter im Umweltamt hat keine Ahnung wer da einschreiten muß, er wäre nicht dazu in der Lage. Ich hab Ihn gefragt ob bei anderen Umweltverstößen, Oeleinleitung in Bächen z.B. er auch nicht wüsste was zu tun ist. Da wusste er auf einmal das eine Wasserschutzbehörde gibt. Aber bei Verstoß gegen den § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, kein Plan......................aua Kopfschmerz
Nun hab ich wieder alle angeschrieben, Baubehörde, Stadträtin, und hoffe auf Reaktionen.
von der
unendlichen Geschichte erzählte euch
Uwe
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Verstehe einfach nicht, warum die Behörden keinen Plan von der Materie haben? Diese scheiß Skybeamer sind schon ein Ärgernis.
Gruß & cs
Andreas
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